Gesetze / Fahrerlaubnis-Verordnung
FeV§ 8 Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
Stand: 10.06.2019
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- OVG Saarland, 02.12.2009 – 1 A 472/08Zitiert von 10
- VG Neustadt an der Weinstraße, 14.01.2008 – 3 L 1568/07.NW
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Eine Fahrerlaubnis der beantragten Klasse darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis) dieser Klasse besitzt.